Wertermittlung & Gutachten

Wertermittlung & Gutachten

Wertermittlung – Kostenfrei für Sie!!!

Die Wertermittlung vor dem Verkauf einer Immobilie ist entscheidend für einen erfolgreichen Verkaufsprozess. Oftmals basiert die Festlegung des Verkaufspreises auf Ratschlägen Dritter, Schätzungen oder einfachem Eingeben von Daten in vorgegebenen Masken Internetportalen. Jedoch spielen bei einer genauen Wertermittlung einer Immobilie viele weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Dazu gehören unter anderem die Standortanalyse, die Beschaffenheit des Grundstücks, der Bodenrichtwert, der Gebäudestandard, der Baupreisindex, der Grundstücksmarktbericht des örtlichen Gutachterausschusses, der Liegenschaftszinssatz sowie Preisindex und Sachwertfaktor. Es ist entscheidend, das richtige Wertermittlungsverfahren anzuwenden und nach einer abschließenden Marktpreisanpassung einen realistischen Verkehrswert/Marktwert der Immobilie zu erhalten.

Unsere Wertermittlung berücksichtigt all diese Faktoren und ist selbstverständlich kostenfrei für Sie.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, um eine professionelle Wertermittlung Ihrer Immobilie durchzuführen.

Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und sind Ihr qualifizierter Ansprechpartner!

Qualifizierung

Zertifikat

Gutachten

Als Zertifizierter Sachverständiger der IHK erstelle ich Ihnen gerne ein auf den Wertermittlungsstichtag bezogenes Wertgutachten nach "ImmoWertV" Ihrer Immobilie.

Wofür werden Wertgutachten benötigt?

Hier führe ich Ihnen einige Bewertungsanlässe für Ihre Immobilie auf:

Es gibt verschiedene Grundtypen des Wertermittlungsverfahren:

Ertragswertverfahren:
Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Reinerträge, die mit diesen Objekten dauerhaft erwirtschaftet werden (Ertragswert = Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Ertrag und Aufwand).

Typische Ertragswertimmobilien sind:

Das Sachwertverfahren kommt auch heute noch zum Ansatz, wenn es sich nicht um ein typisches Renditeobjekt handelt und die Eigennutzung der Immobilie im Vordergrund steht.

Typische Sachwertobjekte sind demnach bspw.:

Ist vorgeschrieben (soll Vorschrift) bspw. für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer (seit 2009, für Finanzamt) für:
„hinreichende“ Übereinstimmung der Vergleichsgrundstücke wird vorausgesetzt. Grundlage sind hierbei vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise. Besonderheiten (Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art) bleiben hierbei außer acht.

2 Variationen:

Hat in der Bewertungspraxis so gut wie keine Bedeutung, aufgrund der eher „schlechten“ Datengrundlage (Vergleichbarkeit) der Immobilien untereinander.

Das Vergleichswertverfahren wird in der Wertermittlungspraxis aufgrund der doch meist mangelhaften Datengrundlage bzw. mangelhaften Vergleichbarkeit von bebauten Grundstücken hauptsächlich bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken verwendet.

Unverbindliches Angebot

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Erstellung eines Gutachtens Ihrer Immobilie. Zögern Sie nicht und diesbezüglich zu kontaktieren!

Kontaktieren Sie uns gerne!

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